ECOSANA Geschäftsbedingungen

Lieferung und Abnahme
Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Der Lieferer wählt Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinn von §13 BGB ist. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

 

Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer wird der Lieferer im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferers als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an den Lieferer ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

 

Haftung
In allen Fällen, in denen der Lieferer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – also auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
Gewährleistung
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, gegenüber dem Lieferer schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Der Lieferer hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist be- rechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurück- zusenden. Aus hygienischen Gründen kann eine Reparatur nur an ungetragenen oder gewaschenen Waren vorgenommen werden.

 

Datenschutz
Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten zur Abwicklung und Durchführung des Vertrages, zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebote und Preise zuzusenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Bamberg. Gerichtsstand ist Bamberg, auch für Urkunden, Wechsel- und Scheckprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).

 

Preise und Versand
Die Preise sind in Euro festgesetzt. Sie gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb Deutschlands werden pro Sendung Versandkosten wie folgt berechnet: Bei einem Nettowarenwert bis 25,– Euro: 5,90 Euro, bis 150,– Euro: 3,70 Euro, bei einem Warenwert über 150,– Euro ist die Sendung frachtfrei. Bei einer Erhöhung der Versandgebühren behalten wir uns eine Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen erheben wir eine Gebühr von 5,– Euro. Für vom Kunden beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet. Bei Stückbestellungen AD und AG (Serienfertigung) berechnen wir einen Mindestmengenzuschlag von 25%.

 

Zahlung
Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 3% Skonto innerhalb von sieben Tagen, mit 2% Skonto innerhalb von 15 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, bei vereinbartem Bankeinzug werden 4% Skonto gewährt. Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto vergütet. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks und rediskontfähige Wechsel – soweit nicht abgelehnt – werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zielüberschreitungen haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Eine Aufrechnung oder wie eine Aufrechnung wirkende Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers ist nur wegen von dem Lieferer anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Käufers statthaft. Gleiches gilt für die nicht wie eine Aufrechnung wirkende Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer.

 

Umtausch / Rücksendungen
Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in der Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware bzw. Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Lieferer behält sich das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen und für Retouren, die nicht den Rückgabebedingungen entsprechen, eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Nettoauftragswertes zu erheben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen, sowie Stückbestellungen bei AD und AG (Serienfertigung) sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

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